Die Alexander von Humboldt-Stiftung verleiht jährlich bis zu 100 Humboldt-Forschungspreise an international anerkannte Wissenschaftler*innen aus dem Ausland und zeichnet damit das bisherige Gesamtschaffen dieser führenden Forscherpersönlichkeiten aus. Für den Preis können Wissenschaftler*innen vorgeschlagen werden, deren grundlegende Entdeckungen, neue Theorien oder Erkenntnisse das eigene Fachgebiet auch über das engere Arbeitsgebiet hinaus nachhaltig geprägt haben und von denen auch in der Zukunft weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen erwartet werden können. Für den Humboldt-Forschungspreis können Forscher*innen aus dem Ausland aller Fachrichtungen und aller Länder vorgeschlagen werden. Die Humboldt-Stiftung ist bestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und eine Vielfalt von Geförderten in allen Bereichen zu erreichen. Nachdrücklich begrüßt werden daher Vorschläge für eine Preisverleihung an Wissenschaftlerinnen und Angehörige unterrepräsentierter Gruppen. Die Preisträger*innen werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkolleg*innen durchzuführen. Der Zeitraum von insgesamt ca. einem halben bis zu einem ganzen Jahr kann zeitlich aufgeteilt werden. Das Preisgeld beträgt 80.000 EUR. In Deutschland sind die Forschungspreise im Rahmen des deutschen Einkommensteuerrechts in der Regel steuerfrei. Zusätzlich werden im Rahmen der Einladung zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland weitere Kosten übernommen (z. B. für Reisen oder Sprachkurse).