Der neue § 37a Abs. 2 JGG: Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts auf dem Prüfstand

Schaerff, Marcus; Lohrmann, Leon

Research article (journal) | Peer reviewed

Abstract

Die Einrichtung von Häusern des Jugendrechts, in denen Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren zu einer Verbesserung der Kooperation gemeinsam untergebracht sind, ist eines der zentralen Themen der aktuellen Jugendkriminalpolitik. Viele dieser Einrichtungen nutzen vor allem bei jungen Mehrfach- und Intensivtätern1 das Instrument der behördenübergreifenden Fallkonferenz, um so interdisziplinär Handlungsschritte und Maßnahmen zu identifizieren und abzustimmen, die bei einem konkreten jungen Menschen am besten geeignet erscheinen, um weitere Straftaten zu verhindern. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit solche Fallkonferenzen mit dem Sozialdatenschutz sowie den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind und wer nach der hierfür 2021 in § 37a JGG und § 52 Abs. 1 S. 2, 3 SGB VIII eingeführten gesetzlichen Regelung an diesen teilnehmen darf.

Details about the publication

JournalZeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)
Volume34
Issue3
Page range196-210
StatusPublished
Release year2023
Language in which the publication is writtenGerman
KeywordsHäuser des Jugendrechts; Fallkonferenzen; Jugendstrafrecht; Jugendhilferecht; § 37a JGG

Authors from the University of Münster

Lohrmann, Leon Yannick Marco
Institute of Criminal Law
Schaerff, Marcus
Institute of Criminal Law