Der neue § 37a Abs. 2 JGG: Fallkonferenzen in Häusern des Jugendrechts auf dem Prüfstand

Schaerff, Marcus; Lohrmann, Leon

Forschungsartikel (Zeitschrift) | Peer reviewed

Zusammenfassung

Die Einrichtung von Häusern des Jugendrechts, in denen Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren zu einer Verbesserung der Kooperation gemeinsam untergebracht sind, ist eines der zentralen Themen der aktuellen Jugendkriminalpolitik. Viele dieser Einrichtungen nutzen vor allem bei jungen Mehrfach- und Intensivtätern1 das Instrument der behördenübergreifenden Fallkonferenz, um so interdisziplinär Handlungsschritte und Maßnahmen zu identifizieren und abzustimmen, die bei einem konkreten jungen Menschen am besten geeignet erscheinen, um weitere Straftaten zu verhindern. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit solche Fallkonferenzen mit dem Sozialdatenschutz sowie den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind und wer nach der hierfür 2021 in § 37a JGG und § 52 Abs. 1 S. 2, 3 SGB VIII eingeführten gesetzlichen Regelung an diesen teilnehmen darf.

Details zur Publikation

FachzeitschriftZeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)
Jahrgang / Bandnr. / Volume34
Ausgabe / Heftnr. / Issue3
Seitenbereich196-210
StatusVeröffentlicht
Veröffentlichungsjahr2023
Sprache, in der die Publikation verfasst istDeutsch
StichwörterHäuser des Jugendrechts; Fallkonferenzen; Jugendstrafrecht; Jugendhilferecht; § 37a JGG

Autor*innen der Universität Münster

Lohrmann, Leon Yannick Marco
Institut für Kriminalwissenschaften
Schaerff, Marcus
Institut für Kriminalwissenschaften