Ortland, Eberhard
Research article (book contribution) | Peer reviewedAnhand der Unterscheidung zwischen Material und Werk untersucht der Bei- trag, wie das Urheberrecht Texte und Gestaltungsleistungen vergegenständ- licht. Der Materialbegriff wird im Urheberrecht einerseits als Residualkategorie für all das verwendet, was gerade nicht als urheberrechtlich geschütztes Werk angesprochen werden soll, andererseits als übergreifende Kategorie, die Werke und Nicht-Werkhaftes gleichermaßen anspricht. Er findet darüber hinaus auch als abstrakte Kategorie für ‚urheberrechtlich geschütztes Material‘ ungeachtet aller Unterschiede zwischen Text, Bild, Tonaufnahme usw. Verwendung. Die rechtliche Vergegenständlichung von Literatur setzt insbesondere bei der Nutzung von Teilen urheberrechtlich geschützter Werke als Material zur Schaffung neuer Werke ein. Zur Regelung der Konflikte zwischen den Interessen der Urheber geschützter Werke, die als Material oder Vorlage für fremdes Werk- schaffen genutzt werden, und den Interessen derjenigen, die an der Möglichkeit der Entstehung neuer, auch referenzieller Werke interessiert sind, enthält das Urheberrecht Bestimmungen über die zustimmungsbedürftige Bearbeitung und gesetzliche Erlaubnisse u.a. für Zitate sowie Karikatur, Parodie und Pastiche.