Malorny, Friederike
Research article (journal) | Peer reviewedDer folgende Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass auch bei der telemedizinischen Behandlung die gleichen allgemein anerkannten fachlichen Standards des § 630a Abs. 2 Hs. 1 BGB gelten. Der bloße Einsatz von Telemedizin führt nicht per se zu einer Standardunterschreitung. Auch wird nicht konkludent eine Standardabweichung vereinbart. Werden von ärztlicher Seite nicht-ärztliche Personen eingesetzt, gelten die bekannten Grenzen zulässiger Delegation, dessen Grundlagen im Beitrag ebenfalls dargestellt werden.
| Malorny, Friederike | Associate professor of Civil Law, Labour Law and Social Law |