Justizfolter im kaiserzeitlichen China?

Grunddaten zum Vortrag

Art des Vortragswissenschaftlicher Vortrag
Name der VortragendenEmmerich, Reinhard
Datum des Vortrags14.02.2018
VortragsspracheDeutsch

Informationen zur Veranstaltung

Name der VeranstaltungKlasse für Geisteswissenschaften, 584. Sitzung
Ort der VeranstaltungNordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste, Köln, Deutschland
Webseite der Veranstaltunghttp://www.awk.nrw.de/veranstaltungen/klassensitzungen-rueckblick.html
Veranstaltet vonNordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste

Zusammenfassung

Erst im Jahr 1905, ein halbes Jahrzehnt vor dem Ende des Kaiserreichs, ist in China die Einsetzung von Folter zur Erpressung von Geständnissen oder Zeugenaussagen in Kriminalfällen verboten worden. Anders als in Europa hat allerdings in China, das keinen Thomasius und keinen Beccaria, keinen Friedrich von Spee und auch keinen Montaigne kannte, keine systematische, Argumente fort- und weiterentwickelnde Auseinandersetzung mit Folter stattgefunden. Chinesische Ansichten über Folter müssen stattdessen eher kleinteilig aus so disparaten Quellen wie Erzählungen und Dramen, Handbüchern für Verwaltungs- und Justizbeamte, aber auch Gerichtsakten aus der jüngsten Dynastie (Qing, 1648-1911), die erst allmählich für ausländische Forscher zugänglich gemacht werden, erschlossen werden. Das ist die Aufgabe des Vortrags.

Vortragende der Universität Münster

Emmerich, Reinhard
Professur für Sinologie (Prof. Emmerich)