Bertels, Daniel; Rott, David
Gutachten oder StellungnahmeKinderrechte zu achten – darauf werden sich die allermeisten Menschen verständigen können, gerade im schulischen Feld. Doch schauen wir genauer darauf, was mit den Kinderrechten eigentlich gemeint ist, wird schnell deutlich, dass in der Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein großer Nachholbedarf besteht. Denn die 1989 verabschiedete und 1992 von Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist oftmals nur bedingt in die alltägliche, schulisch-pädagogische Arbeit überführt, auch wenn die Kinderrechte immer wieder in der Öffentlichkeit thematisiert werden (etwa als Kampagne #Kinder stören). Die Schutzrechte erfahren am ehesten gesellschaftliche Aufmerksamkeit, sie werden den Kindern als Rechtsträgern bewusst zugeschrieben und ihre Beachtung wird an vielen Stellen strukturell wie auch institutionell gestützt (Stichwort institutionelle Schutzkonzepte). Und trotzdem zeigt sich nach wie vor, dass sie nicht immer gewährleistet werden können, wie etwa die Statistiken zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigen. Die Frage der Beachtung und Umsetzung der Förder- und Beteiligungsrechte ist dagegen gesellschaftlich deutlich weniger umrissen. Nicht nur vorübergehend während der Coronapandemie, sondern in der gesamten aktuellen Lebensrealität von Kindern sind Konflikte, Dauerkrisen und Ungleichheitserfahrungen präsent. Der gesellschaftliche Krisenmodus führt dazu, dass Kinder nach wie vor politisch übersehen werden. In einer alternden Gesellschaft stellen sie als nachwachsende Generation gesellschaftlich eine Minderheit dar, die politisch keine Beachtung findet (vgl. El-Mafalaani et al. 2025). Überspitzt kann man formulieren: Kinder haben keine Lobby und bekommen das immer wieder zu spüren.
Rott, David | Professur für Begabungsforschung/Individuelle Förderung (Prof. Fischer) Zentrum für Interdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung (ZIN) |