EXC 212 A03 - Normenbegründung im pluralistischen Staat

Grunddaten zu diesem Projekt

Art des ProjektesTeilprojekt in DFG-Verbund koordiniert an der Universität Münster
Laufzeit an der Universität Münster01.11.2007 - 31.10.2012 | 1. Förderperiode

Beschreibung

Im liberalen Rechtsstaat ist die Begründung von Rechtsnormen an Bedingungen der öffentlichen Rechtfertigung (public justification) gebunden. Der legitime, weltanschaulich neutrale Gesetzgeber, der seine Bürger mit gleicher Rücksicht und gleichem Respekt zu behandeln hat (Ronald Dworkin), muss sich auf Gründe beschränken, die im Prinzip jedermann diskursiv einsichtig gemacht werden können. Hierdurch sind Motive, die auf partikulare Vorstellungen des Guten − etwa religiöser Art − rekurrieren, als Begründungsressourcen für staatlich gesetzte Normen gesperrt, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn solche religiösen Gehalte in profane Semantik übersetzt werden. Auf diesem Ordnungsmodell, das in der spätestens im 17. Jahrhundert einsetzenden Trennung der Rechtstheorie von der Theologie gründet, beruht die einzigartige, nicht ersetzbare Fähigkeit des ‚ethisch‘ neutralen, säkularen Staates, eine Gesellschaft freier und gleicher Bürger, die durch unvereinbare religiöse, philosophische und moralische Grundannahmen getrennt sind, in einer gemeinsamen konstitutionellen Ordnung stabil zu halten (John Rawls).

StichwörterPLURALISTISCHEr STAAT
Webseite des Projektshttp://www.uni-muenster.de/Religion-und-Politik/forschung/projekte/a3.html
Mittelgeber / Förderformat
  • DFG - Exzellenzcluster (EXC)

Projektleitung der Universität Münster

Gutmann, Thomas

Antragsteller*innen der Universität Münster

Gutmann, Thomas

Wissenschaftliche Projektmitarbeiter*innen der Universität Münster

Fateh-Moghadam, Bijan
Jakl, Bernhard

Zugehöriges Hauptprojekt

Laufzeit: 01.11.2007 - 31.10.2012 | 1. Förderperiode
Gefördert durch: DFG - Exzellenzcluster
Art des Projekts: DFG-Hauptprojekt koordiniert an der Universität Münster