Gerichte zitieren oder verweisen in ihren Urteilen sehr vielfältig auf vorhergehende Urteile oder Entscheidungen höherer Gerichte, nehmen aber auch Bezug auf rechtswissenschaftliche Literatur, Gerichtsentscheidungen anderer Rechtssysteme oder gar literarische Texte. Die erste Form der Zitate entspricht der Funktionslogik von Gerichten. Aber Gerichtsentscheidungen anderer Rechtssysteme oder literarische Texte bieten keinerlei unmittelbare Autorität für die Auslegung des Rechts. Ziel des Teilprojekts ist es daher komparatistisch zu untersuchen, zu welchem Zweck und mit welcher rhetorischen und argumentativen Wirkung Gerichte solche Quellen zitieren oder auf sie verweisen.
| Korten, Lars | |
| Petersen, Niels |
| Korten, Lars | |
| Petersen, Niels |
| Steigler-Herms, Joy Siriporn | |
| Wittmann, Laura Christin |
Laufzeit: 01.07.2019 - 30.06.2024 | 1. Förderperiode Gefördert durch: DFG - Sonderforschungsbereich Art des Projekts: DFG-Hauptprojekt koordiniert an der Universität Münster |
| Zitierpraktiken von Bundesverfassungsgericht und kanadischem Supreme Court im Vergleich Promovend*in: Wittmann, Laura Christin | Betreuer*innen: Petersen, Niels; Korten, Lars | Gutachter*innen: Petersen, Niels; Korten, Lars Zeitraum: 01.01.2020 - 23.01.2024 Promotionsverfahren erfolgt(e) an: Promotionsverfahren an der Universität Münster |