Gerichte zitieren oder verweisen in ihren Urteilen sehr vielfältig auf vorhergehende Urteile oder Entscheidungen höherer Gerichte, nehmen aber auch Bezug auf rechtswissenschaftliche Literatur, Gerichtsentscheidungen anderer Rechtssysteme oder gar literarische Texte. Die erste Form der Zitate entspricht der Funktionslogik von Gerichten. Aber Gerichtsentscheidungen anderer Rechtssysteme oder literarische Texte bieten keinerlei unmittelbare Autorität für die Auslegung des Rechts. Ziel des Teilprojekts ist es daher komparatistisch zu untersuchen, zu welchem Zweck und mit welcher rhetorischen und argumentativen Wirkung Gerichte solche Quellen zitieren oder auf sie verweisen.
Korten, Lars | Professur für Neuere deutsche Literatur mit dem Schwerpunkt in Literatur von ca. 1750-1850 (Prof. Herrmann) |
Petersen, Niels | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung (Prof. Petersen) |
Korten, Lars | Professur für Neuere deutsche Literatur mit dem Schwerpunkt in Literatur von ca. 1750-1850 (Prof. Herrmann) |
Petersen, Niels | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung (Prof. Petersen) |
Steigler-Herms, Joy Siriporn | Professur für British Studies: Early Modern and Modern Texts (Prof. Stierstorfer) |
Wittmann, Laura Christin | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung (Prof. Petersen) |