Plebuch, Jonas; Pielhoff, Simon
Research article (journal) | Peer reviewedSchon seit Jahrzehnten wird in den USA über die Existenzberechtigung der Regulierungsverwaltung auf Bundesebene, des administrative state, gestritten. Manche der juristischen Argumente der Kritiker des administrative state, wie etwa die unitary executive theory oder die nondelegation doctrine, ähneln auffällig der deutschen Dogmatik zum Verhältnis zwischen der Exekutive und den anderen Gewalten. Gleichzeitig lassen sich seit einigen Jahren in Deutschland geradezu gegenläufige Tendenzen (Enthierarchisierung, Entjustizialisierung, Entparlamentarisierung) beobachten. Die Fragestellung unserer Fallstudie lautet vor diesem Hintergrund: Wird das amerikanische Verwaltungsrecht deutscher und das deutsche Verwaltungsrecht amerikanischer? Zur Beantwortung dieser Frage stellen wir den US-amerikanischen Konflikt um die Legitimation des administrative state vor, ordnen ihn im Vergleich zur deutschen Diskussion um das Verhältnis von Demokratie und Verwaltung in seine historischen und verfassungsstrukturellen Hintergründe ein und beobachten, dass sich die Rechtsfiguren zwar in der Sache annähern, aber in ihren historischen und politischen Kontexten letztlich so stark divergieren, dass sich eine Konvergenzdiagnose nicht sinnvoll treffen lässt. Aus diesem Befund leiten wir zwei allgemeinere Hypothesen ab: zum Verhältnis zwischen rechtlichen Begriffen und ihrem historischen Hintergrund sowie zum methodischen Stellenwert von Kontexten in der Verfassungs- und Verwaltungsvergleichung.
Pielhoff, Simon | Chair of Constitutional Law and Theory |
Plebuch, Jonas | Chair of Constitutional Law and Theory |