Lohrmann, L; Schaerff, M
Expertise or position statementDer Umgang mit Jugendkriminalität erregt regelmäßig die Gemüter und führt oft zum Ruf nach härteren und schnelleren Strafen. Ein nüchterner Blick auf die Entwicklung des Jugendstrafrechts und die empirischen Befunde der Kriminologie zur Jugendkriminalität führt zu ganz anderen Schlüssen. Forschungs- und Reformbedarfe im Jugendstrafrecht Die vorliegende Analyse zeigt, dass das Jugendgerichtsgesetz (JGG) seit über 100 Jahren eine überaus bewährte rechtliche Grundlage bietet, um straffällige junge Menschen auf dem Weg aus der Kriminalität zu unterstützen. Hierbei spielen sozialpädagogische Hilfsangebote eine besondere Rolle. Die Analyse zeigt außerdem welche positive Rolle die Diversion, also der Verzicht auf ein formelles gerichtliches Verfahren bis zum Urteil, hinsichtlich der Rückfallquote spielt. Mit Blick auf die besonders populäre Forderung nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre kommen die Autoren hingegen zu einem klaren Schluss: Weder in der kriminologischen Forschung noch in der international vergleichenden Praxis finden sie empirische Anhaltspunkte für die Annahme, dass eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre zielführend sein könnte. Gleichwohl identifizieren die Autoren auch Reformbedarfe im JGG: von der Rechtsmittelbeschränkung über die verbliebenen ideologischen Altlasten aus der NS-Zeit („schädliche Neigung“, „Schwere der Schuld“) bis zu der widersprüchlichen Zielsetzung des Jugendarrests im JGG einerseits und den Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder andererseits. Sie diskutieren zudem die jugendstrafrechtlichen Implikationen der Vorschriften zur Vermögensabschöpfung und plädieren dafür die Interessen junger Menschen auch bei Delikten außerhalb des JGG zu berücksichtigen, wie bspw. beim Fahren ohne Fahrschein nach §265a StGB. Ein Herabsetzen zu einer Ordnungswidrigkeit wäre gerade für junge Menschen nicht zielführend, so dass eine komplette Entkriminalisierung angestrebt werden sollte. Schließlich diskutieren die Autoren auch die populären Mehrfach- und Intensivtäterprogramme die vor allem auf eine Beschleunigung der Verfahren abzielen: empirisch finden sie keine Bestätigung für die verbreitete Annahme, dass schnellere Verfahren und damit eine raschere Sanktionierung zu weniger Kriminalität führen.
| Lohrmann, Leon Yannick Marco | Professorship in Criminology (KR4) |
| Schaerff, Marcus | Examination Office |