Ein Desiderat der Altersschätzung Lebender im Strafverfahren besteht in der wissenschaftlich begründeten Angabe der Streubreite der Altersdiagnose bei Kombination der für die Altersschätzung im Strafverfahren empfohlenen Methoden. Diese Angabe ist die erforderliche Arbeitsgrundlage für die Gerichte, die zu entscheiden haben, ob ein Angeklagter mit zweifelhaften Altersangaben strafunmündig oder nach Jugend- bzw. Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen ist. Um eine Streubreitenangabe bei Methodenkombination zu ermöglichen, sollen bei einer Referenzpopulation die Stadien der sexuellen Reifeentwicklung, das Handskelettalter, das Zahnalter sowie die Stadien der Schlüsselbeinverknöcherung jeweils gleichzeitig erfasst und entsprechend statistisch ausgewertet werden. Dazu ist die Datenerhebung bei 640 Leichen der Altersgruppe 10-25 Jahre vorgesehen. Unter grundlagenwissenschaftlichem Aspekt werden die in der Klinik gebräuchlichen Methoden der Skelett- und Zahnaltersbestimmung mit dem Ziel getestet, die hinsichtlich Validität und Präzision beste herauszufinden. Die zu erwartenden Forschungsergebnisse haben neben ihrer Relevanz für die rechtsmedizinische Praxis auch gesellschaftspolitische und klinische Bedeutung.
Schmeling, Andreas | Institute of Forensic Medicine |
Schmeling, Andreas | Institute of Forensic Medicine |
Schmidt, Sven | Institute of Forensic Medicine |
Schulz, Ronald | Institute of Forensic Medicine |