Zum Hintergrund: Unter dem Dach der DH.NRW fand im Jahr 2019 ein einjähriges Vorprojekt zur Konzeption eines Online-Landesportals für Studium und Lehre statt. In diesem Rahmen wurde unter den DH.NRW-Hochschulen eine Erhebung durchgeführt, ob und ggf. wo Unterstützungsbedarf im Bereich E-Learning besteht. Eindeutiges Ergebnis: Fast alle DH.NRW-Hochschulen wünschten sich unterstützende Expertise zu Rechtsfragen, die mit digitalem Lehren und Lernen verbunden sind. Als Konsequenz wird in das entstehende Online-Landesportal eine Rechtsinformationsstelle integriert. Für die Umsetzung konnte der Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gewonnen werden. Dort liegt bereits im Kontext des Deutsche Forschungsnetzes (DFN) umfangreiche Erfahrung mit entsprechender Informationstätigkeit vor. Die Rechtsinformationsstelle E-Learning kann von Lehrenden, Studierenden, Support-Mitarbeiter/innen oder auch Mitgliedern der Hochschulverwaltungen und -leitungen der DH.NRW-Mitgliedshochschulen mit allen thematisch einschlägigen Fragen kontaktiert werden. Dies sind – jeweils im Zusammenhang mit E-Learning an der Hochschule – insbesondere die folgenden Bereiche: Urheberrecht (z.B. cc-Lizenzen, Plagiatssoftware) Datenschutzrecht (z.B. im Zusammenhang mit Evaluationen, LMS, CMS) Persönlichkeits- und Markenrecht Internet- und Medienrecht Prüfungsrecht (insb. in Hinblick auf E-Prüfungen). Die Rechtsinformationsstelle verschickt zudem einen Newsletter, über den Einschätzungen zu aktuellen Rechtsfragen verteilt werden.
Hoeren, Thomas | Civil Law Department |
Hoeren, Thomas | Civil Law Department |