Forschungsstipendien werden für ein umgrenztes Forschungsvorhaben im Ausland bewilligt, das selbständig oder unter Anleitung einer qualifizierten Wissenschaftlerin oder eines qualifizierten Wissenschaftlers bearbeitet werden soll. Im Rahmen dieses Vorhabens kann das Stipendium auch der Vorbereitung der Habilitation oder einer habilitationsäquivalenten Leistung, der Einführung in eine besondere Forschungsrichtung oder dem Erlernen bestimmter Methoden dienen. Die Stipendienförderung der DFG setzt grundsätzlich die Promotion voraus. Das Forschungsstipendium wird für einen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Monaten bis zu maximal zwei Jahren vergeben