Das Programm fördert die Mobilität von Studierenden und Promovierenden deutscher Hochschulen. Die Fördermittel werden den Hochschulen zur eigenständigen Durchführung und Abwicklung der von der Hochschule ausgewählten Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. Anträge können von jeder staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule über das Akademische Auslandsamt oder über eine andere zentrale Verwaltungseinrichtung der Hochschule eingereicht werden.