Zur straftheoretischen Rechtfertigung der späten Bestrafung hochbetagter NS-Verbrecher

Grunddaten zum Vortrag

Art des Vortragswissenschaftlicher Vortrag
Name der VortragendenKöpcke, Tobias
Datum des Vortrags21.10.2021
VortragsspracheDeutsch

Informationen zur Veranstaltung

Name der VeranstaltungSymposium zur Spätverfolgung von NS-Unrecht
Ort der VeranstaltungSchloss Herrenhausen, Hannover

Zusammenfassung

Über 70 Jahre nach Sturz des NS-Regimes werden hochbetagte NS-Verbrecher von deutschen Gerichten für ihre Beteiligung an Morden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Kann ihre Bestrafung heute noch gute Zwecke verwirklichen? Der Beitrag macht plausibel, dass sie das kann. Anhand straftheoretischer Vorüberlegungen wird aber auch klargestellt, dass mit diesem Fazit nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Rechtfertigung der späten Bestrafungen getan ist.
StichwörterNS-Verbrecher; Spätverfolgung; Straftheorie; Strafhandlung; rechtliche und moralische Rechtfertigung; Strafzwecke; Zweckrealisierungsfragen

Vortragende der Universität Münster

Köpcke, Tobias
Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Heghmanns) (KR2)