Zur straftheoretischen Rechtfertigung der späten Bestrafung hochbetagter NS-Verbrecher
Grunddaten zum Vortrag
Art des Vortrags: wissenschaftlicher Vortrag
Name der Vortragenden: Köpcke, Tobias
Datum des Vortrags: 21.10.2021
Vortragssprache: Deutsch
Informationen zur Veranstaltung
Name der Veranstaltung: Symposium zur Spätverfolgung von NS-Unrecht
Ort der Veranstaltung: Schloss Herrenhausen, Hannover
Zusammenfassung
Über 70 Jahre nach Sturz des NS-Regimes werden hochbetagte NS-Verbrecher von deutschen Gerichten für ihre Beteiligung an Morden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Kann ihre Bestrafung heute noch gute Zwecke verwirklichen? Der Beitrag macht plausibel, dass sie das kann. Anhand straftheoretischer Vorüberlegungen wird aber auch klargestellt, dass mit diesem Fazit nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Rechtfertigung der späten Bestrafungen getan ist.
Stichwörter: NS-Verbrecher; Spätverfolgung; Straftheorie; Strafhandlung; rechtliche und moralische Rechtfertigung; Strafzwecke; Zweckrealisierungsfragen
Vortragende der Universität Münster
| Köpcke, Tobias | Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Heghmanns) (KR2) |