Berichterstattung nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung – Empirische Befunde zur Berichtspraxis der DAX-Unternehmen im Jahr 2022

Kajüter, Peter; Tiemeyer, Maximilian

Forschungsartikel (Zeitschrift) | Peer reviewed

Zusammenfassung

Bereits für das Jahr 2021 waren Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen müssen, verpflichtet, diese um Angaben gem. Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung zu erweitern. Während für das Erstanwendungsjahr einige Erleichterungen in Anspruch genommen werden konnten, ist für das Jahr 2022 erstmals auch zur Taxonomiekonformität zu berichten. Dieser Beitrag gibt einen Einblick in die Berichtspraxis der DAX-Unternehmen, zeigt Entwicklungen zum Vorjahr auf und würdigt die Umsetzung der neuen Berichtspflichten.

Details zur Publikation

FachzeitschriftDer Betrieb
Jahrgang / Bandnr. / Volume76
Ausgabe / Heftnr. / Issue31
Seitenbereich1745-1752
ArtikelnummerDB1441442
StatusVeröffentlicht
Veröffentlichungsjahr2023
Sprache, in der die Publikation verfasst istDeutsch
Link zum Volltexthttps://research.owlit.de/document/6006c604-3411-35da-bacd-aebf50bd60e8
StichwörterEU-Taxonomie; nichtfinanzielle Berichterstattung; nichtfinanzielle Erklärung; Nachhaltigkeitsberichterstattung; Rechnungslegung

Autor*innen der Universität Münster

Kajüter, Peter
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Internationale Unternehmensrechnung (IUR)
Tiemeyer, Maximilian
Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Internationale Unternehmensrechnung (Prof. Kajüter)