Jülicher T, Röttgen C, Schönfeld M
Forschungsartikel (Zeitschrift) | Peer reviewedMit Art.20 DS-GVO wird ein Recht auf Datenübertragbarkeit eingeführt, das im Ursprung auf wettbewerbsrechtlichen Erwägungen beruht, in praxi aber weitreichende Konsequenzen für den Datenschutz und das tradierte Verständnis der informationellen Selbstbestimmung mit sich bringt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit erweitert nicht nur das Recht auf Datenzugang um eine neue Komponente, sondern forciert zugleich die Frage nach der Notwendigkeit einer Dispositionsbefugnis an personenbezogenen Daten. Daraus ergibt sich eine Reihe offener Fragen für Wissenschaft und Praxis, insbesondere mit Blick auf den Kreis der Verpflichteten und die inhaltliche Ausgestaltung des Rechts.
| Jülicher, Tim | Zivilrechtliche Abteilung (Prof. Hoeren) |
| Röttgen, Charlotte | Zivilrechtliche Abteilung (Prof. Hoeren) |
| von Schönfeld, Max | Zivilrechtliche Abteilung (Prof. Hoeren) |