Holzwarth Johannes, Walz Christian
Forschungsartikel (Zeitschrift) | Peer reviewedBei der vorübergehenden Unmöglichkeit handelt es sich um einen gesetzlich nicht geregelten Leistungsstörungstyp, der zwischen der Unmöglichkeit und der Leistungsverzögerung steht: Dem Schuldner ist die Leistungzwar gegenwärtig, aber nicht dauerhaft unmöglich. Der Schuldrechtsmodernisierungsgesetzgeber von 2002 hat die Behandlung solcher Fälle ausdrücklich der Rechtsprechung und Wissenschaft überlassen. Deshalb sindviele Einzelheiten umstritten. Neben dem Schicksal des Primärleistungsanspruchs bereitet vor allem die Frage, welche Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche dem Gläubiger in diesen Konstellationen zustehen, Probleme. Der Beitrag stellt diese Schwierigkeiten der dogmatischen Handhabung ausführlich dar. Am Ende widmet sich ein eigener Abschnittder Fallbearbeitung und zeigt, wo genau die angesprochenen Streitfragenin der Klausur zu bearbeiten sind. Da sich die Probleme der vorübergehenden Unmöglichkeit durch das gesamte allgemeine Schuldrecht ziehen,bietet der Beitrag eine hervorragende Gelegenheit, das Wissen auf diesemGebiet zu vertiefen und zu repetieren.
Holzwarth, Johannes | Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht (Prof. Pohlmann) (IW4) |
Walz, Christian | Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht (Prof. Pohlmann) (IW4) |