Verwaltungsvorschriften als Handlungsform der Aufsicht im Versicherungsaufsichtsrecht

Grimm, Veit Ferdinand

Forschungsartikel (Buchbeitrag) | Peer reviewed

Zusammenfassung

Die zunehmende Bedeutung behördlicher Äußerungen im Aufsichtsrecht sowie oftmals fehlende Rechtsschutzmöglichkeiten haben mich motiviert, diese Entwicklung kritisch zu untersuchen. Der EuGH hat sich bereits in zwei Entscheidungen zum Bankaufsichtsrecht zu dieser Problematik geäußert – ähnliche Fragen stellen sich auch im Versicherungsaufsichtsrecht. Besonders herausfordernd ist die Systematik des Aufsichtssystems: Viele Verwaltungsvorschriften der BaFin basieren auf EIOPA-Leitlinien, EIOPA selbst wird gegenüber Unternehmen jedoch nur in engen Ausnahmefällen tätig, dennoch entfalten die EIOPA-Leitlinien ein rechtserhebliches Eigenleben, u. a. in Form einer Pflicht zur Kenntnisnahme, ihre Bedeutung wird durch eine gerichtliche Berücksichtigungspflicht zusätzlich verstärkt. Gerade wegen der hohen Relevanz solcher Verwaltungsvorschriften ist europarechtlich garantierter effektiver Rechtsschutz essenziell. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine vorbeugende negative Feststellungsklage zulässig sein. Zugleich besteht auch für nicht-letztinstanzliche Gerichte bei Zweifeln an der Gültigkeit von EIOPA-Leitlinien eine Vorlagepflicht an den EuGH (Foto-Frost-Rechtsprechung), wodurch wirksamer Rechtsschutz bis hin zur europäischen Ebene gewährleistet wird.

Details zur Publikation

Herausgeber*innenProf. Dr. Petra Pohlmann u.a.
BuchtitelForum Versicherungsrecht 2025 (Band 149)
Seitenbereich67-139
VerlagVerlag Versicherungswirtschaft
ErscheinungsortKarlsruhe
Titel der ReiheForum Versicherungsrecht (ISSN: 0937-518X)
Nr. in Reihe149
StatusVeröffentlicht
Veröffentlichungsjahr2025
ISBN978-3-96329-563-8
StichwörterVersicherungsaufsichtsrecht; Leitlinien der EIOPA; Verwaltungsvorschriften; Rechtsschutz im Mehrebenensystem; Vorabentscheidungsverfahren

Autor*innen der Universität Münster

Grimm, Veit Ferdinand
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht (Prof. Pohlmann) (IW4)