Die Reihenfolge der Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss: De lege lata und de lege ferenda

Schaerff, Marcus; Lohrmann, Leon

Forschungsartikel (Zeitschrift)

Zusammenfassung

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind ein zentrales Kontrollinstrument gegenüber der Exekutive. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Regelungen zur Reihenfolge von Zeugenvernehmungen und zeigt anhand des NRW-Untersuchungsausschusses V bestehende Defizite auf. Fehlen klare Vorgaben hierfür, kann die Ausschussmehrheit nicht nur die Aufklärung, sondern auch die Mitbestimmungsrechte der Minderheit erheblich beeinträchtigen. Als Lösung wird das Reißverschlussverfahren vorgestellt, das für den Streitfall ein faires Modell für eine gleichmäßige Mitbestimmung von Mehrheit und Minderheit bietet.

Details zur Publikation

FachzeitschriftNeue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang / Bandnr. / Volume45
Ausgabe / Heftnr. / Issue5
Seitenbereich298-304
StatusVeröffentlicht
Veröffentlichungsjahr2026 (01.03.2026)
Sprache, in der die Publikation verfasst istDeutsch
StichwörterUntersuchungsausschuss, Zeugenvernehmung, Reihenfolge

Autor*innen der Universität Münster

Lohrmann, Leon Yannick Marco
Professur für Kriminologie (KR4)
Schaerff, Marcus
Prüfungsamt der Rechtswissenschaftl. Fakultät