Elektronisches Mindesthaltbarkeitsdatum. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum gibt auf Lebensmittelverpackungen an, bis zu welchem Termin das Lebensmittel bei vorschriftsmäßiger Lagerung auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko verzehrt werden kann. Ob die Lagerbedingungen (insbesondere Kühlung) eingehalten wurden, ist an der Verpackung nicht zu erkennen. Dieser Zustand soll überwunden werden. Das neue Elektronische Mindesthaltbarkeitsdatum dient der Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen und aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatums. Es misst die Zeit, die nach Systemaktivierung verstrichen ist und berücksichtigt gleichzeitig die Temperatur. Die Länge eines Balkens gibt auf einer Skala das Temperatur-Zeit-Integral an und zeigt, ob bis zum jeweils aktuellen Datum die Lagertemperatur eingehalten wurde. Die Migrationsgeschwindigkeit der Balkenanzeige ist temperaturabhängig und liegt in der Größenordnung einiger 10 nm/s. Dieses polymer-elektronische Funktionselement arbeitet ohne Batterie und ist ein sehr kostengünstiger Plastik-Chip, der in Lebensmittelverpackungen (z.B. Milchtüten, Fleisch- oder Wurstverpackungen) integriert werden kann. Der Plastik-Chip liegt als funktionstüchtiges Labormuster vor und ist patentrechtlich abgesichert. Für eine Überführung in die industrielle Anwendung muß jetzt die Transferlücke dadurch geschlossen werden, daß die physikalisch-chemischen Bedingungen bestimmt und beherrscht werden, die für eine Massen-Kalibrierung der Plastik-Chips bei hohen Stückzahlen relevant sind, und die beim Einsatz von Massenproduktionstechnologien auftreten. Das Marktpotential ergibt sich aus dem Markt für Lebensmittel im Segment der gekühlten Selbstbedienungsware. Daraus folgt schon allein für einen typischen Lebensmittelhersteller in NRW mit einigen 1.000.000.000 Verpackungseinheiten pro Jahr eine gleich große Stückzahl des Elektronischen Mindesthaltbarkeitsdatums. Der von Lebensmittelherstellern akzeptierte Preis liegt bei 0,01€ bis 0,05 € pro Plastik-Chip. Wegen des außergewöhnlich hohen Marktpotentials und der dadurch bedingten extremen Stückzahlen scheidet ein Start-Up-Konzept aus. Es wird darum das Ziel verfolgt, das Projekt mit einem Transferdemonstrator sowie einem Patent-Lizenz- und Know-How-Vertrag an Industriepartner mit etablierter Massenproduktions-technologie zu überführen. Auf den Gebieten der Lizenzierung eigener Patente sowie des Technologietransfers in die Industrie liegen beim Projektleiter umfang-reiche Erfahrungen vor. Der Projektnutzen folgt aus der erhöhten Verbrauchersicherheit („Gammelfleisch“), einer Reduzierung des Anteils von verdorbenen Lebensmitteln, der Kontrolle von Kühlketten auf dem Weg vom Produzenten zum Kunden sowie dem daraus resultierenden erheblichen Wettbewerbsvorteil bei der Vermarktung von Lebensmitteln.
Knoll, Meinhard | Professur für Chemische Mikrosensorik (Prof. Knoll) |
Knoll, Meinhard | Professur für Chemische Mikrosensorik (Prof. Knoll) |