Der Begriff „Gleichheit“ bezeichnet den Zustand des Gleichseins und zugleich das Recht unterschiedlicher Gruppen auf eine gleichwertige soziale Stellung und gleiche Behandlung. Doch obwohl alle wesentlichen nationalen und internationalen Menschenrechtsinstrumente Normen zum Schutz der Gleichstellung vorsehen, herrscht nach wie vor Uneinigkeit darüber, was Gleichstellung eigentlich genau bedeutet oder umfasst. Vor diesem rechtlichen Hintergrund wird das EU-finanzierte Projekt EQUALITY untersuchen, inwieweit rechtliche Zusicherungen der Gleichstellung Raum für Ungleichheit lassen. Dabei wird das Projekt insbesondere analysieren, wie Gerichte den Begriff der Gleichstellung im Verfassungsrecht und im internationalen Menschenrecht konzeptualisieren. Unter anderem wird es auch die Faktoren untersuchen, die für Gerichte bei Entscheidungen über Fälle, in denen es um Ungleichheit geht, ins Gewicht fallen.
Petersen, Niels | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung (Prof. Petersen) |
Petersen, Niels | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung (Prof. Petersen) |