Mit den neuesten Möglichkeiten der Datenwissenschaft (effiziente Big-Data-Analyse und maschinelles Lernen) ist es technisch möglich geworden, Konzepte der totalen sozialen Kontrolle zu verwirklichen. Soziale Kontrolle muss jedoch selektiv eingesetzt werden, um ihre Funktionen der Symbolisierung, Integration und Reproduktion zu erfüllen, die für den Zusammenhalt einer modernen Gesellschaft entscheidend sind. Es wird argumentiert, dass selektive soziale Kontrolle funktional ist, da sie die Einhaltung von Normen symbolisch verstärkt, eine weitreichende Stigmatisierung verhindert und Ressourcen sowie die individuelle Autonomie bewahrt. Wir gehen davon aus, dass (a) soziale Kontrolle, die nicht selektiv, sondern umfassend wirkt, diese für die Bildung und den Zusammenhalt einer Gesellschaft zentralen Funktionen nicht erfüllen kann. Und dass (b) sich das Rechtssystem selbst offener Gesellschaften, insbesondere angesichts schwerwiegender Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit wie massiver Terroranschläge, schrittweise an die technischen Möglichkeiten anpassen und Eingriffe in Menschen- und Bürgerrechte zulassen wird, die früher oder später eine totale Überwachung und Kontrolle ermöglichen. In diesem Teilprojekt sollen in drei Arbeitsbereichen die folgenden Untersuchungen durchgeführt werden: 1. Eine systematische und fortwährend aktualisierte Bestandsaufnahme, ob und inwieweit angesichts der technischen Möglichkeiten und Grenzen eine auf Daten- und KI-Systemen beruhende umfassende soziale Kontrolle und Überwachung in den exemplarisch ausgewählten Bereichen Polizeiarbeit, Videoüberwachung sowie Nutzung kommerzieller, professioneller, privater und Social Media-Daten realisiert ist bzw. wird. 2. Die Gewinnung empirischer Erkenntnisse zur (experimentell) variierten Akzeptanz von auf Daten- und KI-Systemen beruhender umfassender sozialer Kontrolle und Überwachung in der Bevölkerung (quantitative Befragung) sowie zu diesbezüglichen Perspektiven unter administrativen, polizeilichen und politischen PlanerInnen und Entscheidungspersonen (qualitative ExpertInneninterviews). 3. Eine rechtstatsächliche Untersuchung, ob und inwieweit sich das deutsche Rechtssystem seit den 1970er Jahren als resilient gegenüber Änderungen des Straf-, Polizei- und Geheimdiensterechts gezeigt hat, die mit Eingriffen in Freiheitsrechte das Potential zu einer umfassenderen sozialen Kontrolle enthielten.
| Boers, Klaus | Professur für Kriminologie (KR4) |
| Grimme, Christian | Forschungsgruppe Computational Social Science and Systems Analysis (CSSSA) |
| Kemme, Stefanie | Professur für Kriminologie (Prof. Kemme) |
| Schaerff, Marcus | Prüfungsamt der Rechtswissenschaftl. Fakultät |
| Boers, Klaus | Professur für Kriminologie (KR4) |
| Grimme, Christian | Forschungsgruppe Computational Social Science and Systems Analysis (CSSSA) |
| Kemme, Stefanie | Professur für Kriminologie (Prof. Kemme) |
| Schaerff, Marcus | Prüfungsamt der Rechtswissenschaftl. Fakultät |