FOR 5906 - TP 1: Künstliches Entscheiden und Anthropozentrismus des Privatrechts

Grunddaten zu diesem Projekt

Art des ProjektesTeilprojekt in DFG-Verbund koordiniert an der Universität Münster
Laufzeit an der Universität Münster01.05.2026 - 30.06.2030 | 1. Förderperiode

Beschreibung

Künstliches Entscheiden und Künstliche Intelligenz (KI) fordern das Privatrecht fundamental heraus, denn das Privatrecht ist auf menschliches Entscheiden und menschliche Intelligenz zugeschnitten. Der privatrechtliche Anthropozentrismus spiegelt sich in der privatrechtsdogmatischen Forschung zu KI wider: Sie tendiert dazu, die tradierten und am Menschen orientierten Instrumente zur Lösung einzelner dogmatischen Fragestellungen heranzuziehen. Das gilt für Vertragsschluss und Rechtsgeschäftslehre ebenso wie für Haftung und Zurechnung. Allerdings gibt es zunehmend Forschung, die sich vom Anthropozentrismus des Privatrechts löst und neue Konzepte erprobt. Das Teilprojekt untersucht künstliche Entscheidungen in der Perspektive des privatrechtlichen Anthropozentrismus. Es erarbeitet eine Theorie des Privatrechts künstlicher Entscheidungen im Lichte anthropozentrischen Privatrechtsdenkens. Darauf aufbauend werden privatrechtsdogmatische Konsequenzen erarbeitet. Ziel ist es, auf Grundlage der in der der ersten Förderphase erarbeiteten Theorie unter Zuhilfenahme rechtsvergleichender Untersuchungen konkrete Vorschläge für eine technikresponsive Reform des BGB zu entwickeln. Dabei orientiert sich das Teilprojekt an der Methodik einer "responsiveren" Rechtsdogmatik. Künstliche Entscheidungen führen - systemtheoretisch gesprochen - zu Irritationen des Privatrechtssystems. Diese Irritationen stellen wir bewusst heraus, um verschiedene Reaktionen des Privatrechts zu erarbeiten. Das Projekt zielt auf eine methodisch belastbare privatrechtstheoretische Reflexion ab, in der sich unter anderem technische Wirklichkeitsbeschreibungen mit dogmatischen Begriffsanalysen verbinden, um daraus in einem zweiten Schritt neue Lösungen zu entwickeln. Zugleich will das Teilprojekt die Rolle der Privatrechtswissenschaft im fortlaufenden Prozess der rechtlichen Einhegung künstlicher Entscheidungen analysieren. Die zentralen Thesen lauten: 1. Anthropomorphisierungen können ein Hindernis für die technologieadäquate Re-Konzeptualisierung von privatrechtlichen Zentralbegriffen sein. 2. Die Privatrechtstheorie muss die Unterscheidung von epistemischem und normativen Anthropozentrismus bei der der Kategorienbildung berücksichtigen. Zentrale privatrechtliche Begriffe beziehen sich auf den Menschen. Das zeigt sich in Strukturen, Anthropomorphisierungen und metaphorischen Konzepten und wird durch narrative Semiotisierungen verstärkt. 3. Der privatrechtliche Diskurs über künstliche Entscheidungen ist zugleich ein politischer Diskurs, weil es in diesem Diskurs um Machtfragen und Formen der Inklusion und Exklusion durch Recht geht.

StichwörterPrivatrecht
DFG-Gepris-IDhttps://gepris.dfg.de/gepris/projekt/574866514
FörderkennzeichenAR 1314/2-1; KI 2588/2-1 | DFG-Projektnummer: 548899139
Mittelgeber / Förderformat
  • DFG - Forschungsgruppe (FOR)

Projektleitung der Universität Münster

Arnold, Stefan
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Internationales Privatrecht (Prof. Arnold)
Kirchhefer-Lauber, Anna Verena
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Internationales Privatrecht (Prof. Arnold)

Antragsteller*innen der Universität Münster

Arnold, Stefan
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Internationales Privatrecht (Prof. Arnold)
Kirchhefer-Lauber, Anna Verena
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Internationales Privatrecht (Prof. Arnold)