Das Zivilprozessrecht dient in besonderer Weise Kernfunktionen des Rechts wie dem Ausgleich privater Interessen und der Sicherung von Rechtsfrieden, aber auch dem Schutz von Grundrechten. Ziel des Teilprojekts ist es zu untersuchen, ob es diesen Funktionen in gleichem oder sogar in stärkerem Maße gerecht werden kann, wenn die unmittelbare Verantwortung des Menschen aufgegeben und Entscheidungen teilweise oder sogar vollständig von einer KI übernommen werden. Dazu möchten wir zunächst hinterfragen, ob und warum gerade im Zivilprozess ein Bedürfnis nach menschlichen Entscheidungen (Anthropozentrismus) besteht. Wir gehen nämlich anders als im Strafverfahrensrecht davon aus, dass der Einsatz von KI nicht zwingend nur dann zulässig ist, wenn der Charakter einer menschlichen Entscheidung erhalten bleibt. Vielmehr besteht im Zivilverfahren gerade die Herausforderung auszuloten, in welchen Situationen richterliches Entscheiden zwingend eine menschliche Entscheidung voraussetzt und wo der Einsatz von KI für richterliche Aufgaben wünschenswert wäre. Wir verfolgen einen positiven Denkansatz und möchten überlegen, ob es Bereiche gibt, in denen KI sowohl die Qualität als auch die Akzeptanz von Entscheidungen steigert. Auch im Zivilprozess stellen sich jedoch die bekannten Probleme jeden Einsatzes von KI. So muss auch bei KI sichergestellt sein, dass sog. kognitive Verzerrungen (Biases) vermieden bzw. menschliche Biases nicht sogar noch verstärkt werden. Selbst wenn KI nicht vollständig eine Entscheidung treffen soll, besteht schließlich das Risiko, dass die verantwortlichen Richter*innen sich zu sehr auf diese verlassen (Automation Bias). Gerade diese Frage ist im Zivilprozess jedoch komplexer, als sie bisher üblicherweise diskutiert worden ist. Denn es geht nicht nur um die Gefahr, dass Richter*innen dem Vorschlag der KI leichtfertig folgen. Es ist vielmehr umgekehrt auch denkbar, dass sie ihn zu schnell verwerfen, wenn der auf der objektiven Tatsachenbasis der KI getroffene Vorschlag ihrer subjektiven Auffassung widerspricht. Diese Problematiken und die angesprochene Akzeptanzfrage möchten wir umfassend rechtlich und rechtstatsächlich in empirischen Studien untersuchen. Hierzu sollen einerseits experimentelle Vignettenstudien durchgeführt werden. Andererseits sind experimentalökonomische Studien u.a. mit Richter*innen geplant. Die in den empirischen Studien gewonnenen Erkenntnisse sollen dann die rechtstatsächliche Grundlage für eine differenzierte (grund-)rechtliche Auseinandersetzung bilden.
| Göhsl, Jan-Frederick | Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung (Prof. Göhsl) |
| Heiderhoff, Bettina | Professur für Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Heiderhoff) |
| Rüsing, Christian | Professur für Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Heiderhoff) |
| Göhsl, Jan-Frederick | Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung (Prof. Göhsl) |
| Heiderhoff, Bettina | Professur für Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Heiderhoff) |
| Rüsing, Christian | Professur für Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Heiderhoff) |