Maschinelles Entscheiden wirft auch im Gesellschaftsrecht komplexe Fragen auf, die bei Weitem noch nicht ausgeleuchtet sind. Der Stoßrichtung das Gesamtantrages folgend besteht das Hauptziel des Teilprojekts 6 darin, auszuloten, wieviel Anthropozentrismus im Gesellschaftsrecht notwendig, aber auch wünschenswert ist. Um dieser Frage in rechtsdogmatischer, aber auch rechtsvergleichender und rechtsökonomischer Perspektive nachzuspüren, vereint das Teilprojekt zwei Stränge. Erstens zielt das Teilprojekt darauf ab, anthropozentrische Grundprinzipien im deutschen Gesellschaftsrecht und mögliche Grenzen sog. selbstfahrender Kapitalgesellschaften herausarbeiten. Der zweite Strang des Teilprojekts sucht Antworten auf die Frage, wie eine Aktiengesellschaft zu organisieren ist, um KI zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen. Ziel ist es, einen weiterführenden Beitrag zur Kontrolle des Einsatzes von KI in der Aktiengesellschaft vorzulegen. Dafür sollen u.a. konkrete Kontrollverantwortlichkeiten im Vorstand (Corporate Digital Responsibility) herausgearbeitet werden. Neben der Aktiengesellschaft wird diese Frage auch für die GmbH untersucht.
| Casper, Matthias | Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht (Prof. Casper) (UKR1) |
| Casper, Matthias | Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht (Prof. Casper) (UKR1) |