Für den presserechtlichen Auskunftsanspruch lässt sich neben einer hohen Entscheidungsdichte einBedeutungszuwachs der verfassungsrechtlichen Aspekte verzeichnen.Diese Schnittstelle von Auskunftsanspruch und Pressefreiheit lässtUnstimmigkeitenerkennen. Die Wissenschaftfokussiert sichvor allem auf die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung, im Mittelpunkt steht der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch.Der Schwerpunkt der Rechtsprechung besteht hingegen darin, Informationsansprüche zu gewähren, Gegenstand der Entscheidungen sind sowohl presserechtliche als auch nicht pressespezifische Anspruchsgrundlagen. Die theoretische Auseinandersetzung spiegelt nicht kongruent diepraktischen Probleme wider. Während für die abstrakte Diskussion die Bestimmung der Reichweite des Grundrechts maßgeblich ist,ist in der konkreten Anwendung das Verhältnis des einfachen Rechts zu dem Grundrecht relevant. Die Dissertation verfolgt das Ziel, durch eine grundrechtsdogmatische Untersuchung eine Verklammerung von Rechtswissenschaft und Rechtspraxis zu erreichen. Die Grundrechtsdogmatik fungiert aus der Rechtsanwenderperspektive als Entscheidungshilfe. Als wissenschaftliche Disziplin verfolgt sie dabei systematische Konsistenz. Indem verschiedene dogmatische Konzepteauf den Auskunftsanspruch angewandt und dabei die Besonderheiten grundrechtlich fundierter Informationsansprüche herausgearbeitet werden, soll das passende dogmatische Verbindungsstück entwickelt werden, das die verfassungsrechtlichen Vorgaben umsetzt undAnwendungsprobleme bewältigt.