Aufstieg und Niedergang des konkursbeendenden Zwangsvergleichs

Grunddaten zum Promotionsverfahren

Promotionsverfahren erfolgt(e) an: Promotionsverfahren an der Universität Münster
Zeitraum01.04.2014 - 01.01.2017
Statuslaufend
Promovend*inWolf, Antonia
PromotionsfachRechtswissenschaft
AbschlussgradDr. jur.
Verleihender FachbereichFachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*innenOestmann, Peter

Beschreibung

Ist ein Schuldner insolvent, eröffnet das Konkurs- oder Insolvenzrecht seinen Gläubigern die Möglichkeit, in einem geordneten Verfahren die Liquidation und Verteilung des verbleibenden Schuldnervermögens zu betreiben. Als Alternative zu diesem Regelverfahren mit Vorgaben etwa zur Vermögensverteilung sahen und sehen viele Konkursrechte einen Zwangsvergleich vor. So auch die von 1879 bis 1975 (DDR) und 1998 (BRD) geltende Reichskonkursordnung (§§ 160-187 KO 1879, §§ 173-201 KO 1898). Im Zwangsvergleich konnte der Schuldner eine vom Regelverfahren abweichende Befriedigung der Gläubiger vorschlagen. Stimmte eine Mehrheit der Gläubiger dafür, waren auch die dissentierenden Gläubiger an den Vergleich gebunden. Die Reichskonkursordnung von 1879 sah diese Möglichkeit vor, weil ähnliche Regelungen in Frankreich und Preußen sehr erfolgreich gewesen waren. So verweist die Gesetzesbegründung auf Statistiken einzelner preußischer Gerichte, nach denen etwa ein Drittel der dortigen Konkursverfahren mittels eines Zwangsvergleichs („Akkord") beendet worden waren. Die Quote der Zwangsvergleiche lag nach Inkrafttreten der Konkursordnung 1879 zunächst recht stabil bei etwa 25-30%, fiel dann aber in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dramatisch ab. Wurden 1950 noch 30% aller Insolvenzen im Vergleichswege beendet, so war es 1980 nur noch ca. 1%. Auch das „Nachfolgemodell", der Insolvenzplan (§§ 217-269 Insolvenzordnung), konnte bisher den früheren Erfolg des Zwangsvergleichs nicht wiederholen: Derzeit enden etwa 1-2% aller Insolvenzen mit einem Insolvenzplan oder Schuldenbereinigungsplan. In meiner Arbeit gehe ich der Frage nach, warum der Zwangsvergleich in den letzten Jahrzehnten so drastisch an Popularität verloren hat. In der rechtswissenschaftlichen Diskussion werden hierfür verschiedene Gründe erwogen. Als wesentlich wird angesehen, dass in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts die Zahl der masselosen Konkurse zugenommen hat. Daneben wird spekuliert, dass auch die (masseabhängige) Vergütung des Insolvenzverwalters, sein Haftungsrisiko sowie seine Vergütung eine Rolle spielen könnten. Ich werde diese Thesen mittels Vergleich der jeweils geltenden einschlägigen Regelungen und Analyse der dazu vorhandenen Daten untersuchen. Darüber hinaus möchte ich den Versuch unternehmen, eigene Thesen zur Fragestellung aufzustellen und zu prüfen.

Betreuung an der Universität Münster

Oestmann, Peter
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte (Prof. Oestmann) (RG3)